22. Januar 2020 – Print | E-Commerce

QR-Rechnung löst Einzahlungsschein ab –

das müssen Sie beachten

 

Seit längerer Zeit schon und mehrmals wurde die Einführung der QR-Rechnung angekündigt – und dann wieder verschoben. Nun scheint sie aber definitiv zu sein. Die QR-Rechnung – QR steht für Quick Response – mit Zahlteil und Empfangsschein wird die roten und orangen Einzahlungsscheine ablösen. Stichtag ist der 30. Juni 2020.

 

 

Wie sieht die QR-Rechnung aus?

Wie ihr Vorgänger besteht sie aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Der QR-Code im Zahlteil enthält alle für die Überweisung relevanten Angaben, die auch auf dem Schein abgedruckt sind.

Was ist der Nutzen der QR-Rechnung?

  • Einheitlicher Standard nach ISO 20022
  • Mehr Daten können automatisch ausgetauscht werden
  • Keine manuelle Bearbeitung mehr
  • Keine unterschiedlichen Einzahlungsscheine (orange, rot) mehr
  • 7 Sorten Einzahlungsscheine werden ersetzt
  • Geringere Fehlerquote beim Einlesen der Rechnungen

Das nachfolgende Erklärvideo zeigt den Nutzen der geplanten Veränderung gut auf, auch wenn es schon etwas älteren Datums ist (eine Folge davon, dass der Einführungszeitpunkt mehrmals verschoben werden musste):
 

Youtube


Was braucht es, damit Sie die QR-Rechnung anwenden können?

Es sind Anpassungen bei der Kreditorensoftware und der Zahlungssoftware nötig. Zudem ist es sinnvoll, dass die Lesegeräte den QR-Code erkennen und die Daten automatisch an die Buchhaltungssoftware übertragen werden können. Dieses Erklärvideo gibt dazu einen kurzen Einblick:
 

Erklärfilm zur QR-Rechnung

Sind keine Einzahlungsschein-Vordrucke mehr nötig?

Grundsätzlich nicht, da die neue QR-Rechnung keine Hintergrundfarbe mehr haben darf. Jedoch muss der Zahlungsschein weiterhin das Format des früheren Einzahlungsscheines aufweisen: 210 mm × 105 mm. Es wird weiterhin eine Perforation für das Abtrennen des Zahlteils und des Empfangsscheins verlangt. Akzeptiert wird jedoch auch der Hinweis «Vor der Zahlung abtrennen» oder der Aufdruck eines Scherenzeichens.
 

Damit die QR-Rechnung aufbereitet werden kann, werden folgende Hinweise benötigt:

  • Währung und Betrag
  • Kontoangaben (IBAN)
  • Zahlbar an (Begünstigter)
  • Referenznummer, ist neu die 27-stellige QR-IBAN (früher ESR-Referenznummer)
  • Zusätzliche Infos (früher Zahlungszweck)

Hat die neue QR-Rechnung Nachteile?

Wird ein Einzahlungsschein manuell ausgefüllt und am Postschalter einbezahlt, erfolgt für die manuell zu erfassenden Felder am Schalter eine Gebühr: 80 Rappen, wenn die Empfängeradresse, und zusätzlich 4 Rappen, wenn der Betrag durch die Poststelle erfasst werden muss. Der Betrag wird dem Empfänger als Spesen belastet.

Der Zahler kann beim Einzahlen am Postschalter manuell keinen Zahlungszweck mehr angeben (nur noch im E-Banking und Mobile-Banking möglich). Dies hat Nachteile für die vielen Non-Profit-Organisationen, die über die Zahlungszweck-Angabe bis anhin wichtige Infos für die Geldverwendung erhalten haben. Eine neue Lösung überlegen müssen sich auch KMU, die keine Buchhaltungssoftware haben. Es können keine Rechnungsnummern, Kundennummern oder andere Angaben mehr mitgegeben werden. 

Für Spendenmailings müssen neue «Aufmerksamkeitsmerkmale» definiert werden. Bis jetzt war sofort klar: Wenn ein oranger oder roter Einzahlungsschein dabei war, ging es um eine Spende. Zudem dürfen auf dem Zahlteil keine Logos (etwa das ZEWO-Logo) mehr aufgedruckt werden.

Fazit

So wie es aussieht, kann der Stichtag 30. Juni 2020 für die Einführung eingehalten werden. Heute noch werden an Post- und Bankschaltern täglich rund 1 Mio. Einzahlungsbelege verarbeitet. Wenn diese rationalisiert und in den E-Banking-Kanal verlagert werden können, resultiert eine grosse Effizienzsteigerung. Mit dem Verlangen einer Gebühr für manuelles Erfassen der QR-Rechnung will die Post diese Verlagerung forcieren.

Für die zahlreichen Spendenmailings besteht noch Unklarheit darüber, wie Zahlende künftig über den Verwendungszweck ihrer Spende informieren sollen und wie neue «Aufmerksamkeitsmerkmale» aussehen könnten. Hier gilt «kommt Zeit, kommt Rat». So lange kann der bestehende Spendenprozess beibehalten werden.

Für alle anderen Abwicklungen sind wir bereit, die neue QR-Rechnung ab dem 30. Juni 2020 aufzubereiten.

Und zu guter Letzt: Ergänzende und jeweils aktualisierte Informationen bietet die Website www.einfach-zahlen.ch.

 

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8 Kommentare

Kurt Stauffer 29.01.2020 - 10:11 Uhr

Vielen Dank für euren Blog Bericht von heute betreffend QR Rechnung - Einzahlungsscheine. Super und informativer Bericht, Top; macht weiter so. Schönen Gruss aus den nassen Bern, Kurt

Rudy Felber 29.01.2020 - 12:01 Uhr

Grüezi, vielen Dank für Ihren Newsletter, den ich immer sehr aufmerksam lese. Das Thema QR-Rechnung wird zurzeit auch bei uns heiss gehandelt. Daher meine Bitte: Könnten Sie Ihren Artikel auch auf www.einfach-zahlen.ch verlinken? Dort erfahren Sie und Ihre Leserinnen und Leser alles rund um die QR-Rechnung. Und uns würde es sehr freuen. Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte. Beste Grüsse, Rudy Felber, Felber Kristofori Group

Roland Kappeler 30.01.2020 - 10:16 Uhr

Guten Tag, danke für Ihren Blog. Frage: Kann man Rechnungsformulare mit altem ES noch weiter benutzen? Falls ja: Bis wann? Besten Dank und freundliche Grüsse, Roland Kappeler

Gabriel Juri 30.01.2020 - 12:57 Uhr

Sehr geehrter Herr Dahinden, mit grosser Freude haben Kenntnis von Ihrem Blogeintrag erhalten. Als offizielles Kommunikationsorgan des Finanzplatzes zur schweizweiten Einführung der QR-Rechnung sind wir sehr daran interessiert, dass Multiplikatoren wie Sie zur erfolgreichen Einführung der QR-Rechnung verhelfen. Dazu haben wir kürzlich auch die Website www.einfach-zahlen.ch lanciert, die kleine Unternehmen und die breite Öffentlichkeit darüber informiert. Wir würden es sehr schätzen, wenn Sie Ihren Blogeintrag noch mit dem Hinweis auf www.einfach-zahlen.ch ergänzen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Freundliche Grüsse, Gabriel Juri, SIX, Marketing & Communications, Business Unit Banking Services

Roland Dahinden 31.01.2020 - 10:07 Uhr

Guten Tag Herr Kappeler, danke für Ihre Rückmeldung. Sie können die vorhandenen Rechnungsformulare weiterhin benutzen. Es wird von einer Übergangsfrist von ca. zwei Jahren ausgegangen. Die Softwareanbieter werden für alle Updates sowieso eine gewisse Zeit brauchen. Aber auch aus ökologischen Gründen sollen bestehende Formulare weiter verwendet werden können. Dies wurde aber von der SIX und der PostFinance AG noch nicht offiziell bestätigt. Freundliche Grüsse, Roland Dahinden

Roland Dahinden 31.01.2020 - 11:31 Uhr

@Rudy Felber und Gabriel Juri: Danke für Ihren Hinweis auf die Website einfach-zahlen.ch. Wir haben unseren Blogbeitrag mittlerweile mit dem Hinweis auf die Plattform ergänzt. Freundliche Grüsse, Roland Dahinden

Hermann Döbeli 19.03.2021 - 16:40 Uhr

Ein leerer Schein ohne Kontonummer geht Online gar nicht, ohne Handy. Für das Bank Online habe ich ein Digipass von der Bank der ist viel sicherer als mit dem Handy. Werde mir also ein neues Handy kaufen müssen, denn eigentlich brauche ich keines, nur zum anrufen.

christian schmid 07.04.2021 - 18:24 Uhr

Ich habe seit Jahren aus prinzipiellen Gründen kein Smartphone gekauft. Was soll jemand denn tun, wenn er kein Gerät mit QR-Scanner besitzt? Da wird man ja dazu gezwungen, um sich ein SM zu beschaffen. Ich finde das nicht o.k. Und auch wegen den den Spesen ein No-Go. Die Begründung wegen ökologischer Gründen ist doch ein Witz. Da werden Tonnen von Papier jährlich geschreddert. Also kein Argument. Sie wollen meines Erachtens alles automatisieren. Das kostet auch Arbeitsplätze!


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